Firmenkunden
Betriebshaftpflichtversicherung
Sie tragen rund um die Uhr Verantwortung, im Privatleben und als Unternehmer, Geschäftsführer oder Verwaltungsrat. Zuviel? Geben Sie der Haftpflichtversicherung einen grossen Teil der Last ab.
Stehen Sie gerade für Schäden an betriebsexternen Personen und Sachen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Schadenssersatzansprüche und wehrt alle anderen Forderungen für Sie ab.
- Anlagerisiko: Als Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen haften Sie für alles, was auf Ihrem Grundstück geschieht.
- Betriebs-/Berufsrisiko: Als Unternehmer haften Sie für Ihre eigene berufliche Tätigkeit und das Handeln Ihrer Mitarbeiter genauso wie für die Unterlassung wichtiger Massnahmen im Betrieb.
- Produktrisiko: Als Hersteller haften Sie für Ihre Fabrikate von der Herstellung bis zum Einsatz beim Endkonsumenten.
- Umweltrisiko: Als Geschäftsinhaber haften Sie bei der Schädigung der Umwelt durch Ihr Unternehmen.
Krankentaggeldversicherung
Damit der Ausfall Ihrer Mitarbeitenden Ihnen keine Bauchschmerzen bereitet, steht die Krankentaggeldversicherung für die Lohnfortzahlung gerade und unterstützt Sie bei präventiven Massnahmen.
Das Krankentaggeld ist eine nicht obligatorische, jedoch gängige Versicherung. Das Obligationenrecht schreibt eine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit vor. Je nach Kanton und Anstellungsdauer beträgt diese 3 Wochen bis 6 Monate. In vielen Gesamtarbeitsverträgen ist eine Krankentaggeldversicherung mit einer Leistungsdauer von zwei Jahren Pflicht. Dies gewährleistet die lückenlose Deckung über die IV-Rente und später die Rente aus der beruflichen Vorsorge.
Merkmale der Krankentaggeldversicherung
- Taggelder 80–100% des versicherten Lohnes
- Taggelder wahlweise ab dem ersten Tag oder Aufschub bis zu 180 Tagen
- Leistungsdauer 730 Tage abzüglich Wartefrist
Unfallversicherung
Sämtliche Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Unfall zu versichern. Neben Pflegeleistungen, weiteren Entschädigungen und Hinterlassenenrenten im Todesfall vergütet die Unfallversicherung ab dem 3. Tag 80% des versicherten Verdienstes. Damit nicht auch Ihr Konto erste Hilfe benötigt, erhöht der UVG-Zusatz Ihr Taggeld auf bis zu 100% des versicherten Lohns. Weitere Leistungen wie z.B. Deckung der komfortablen Behandlung in der Privatabteilung des Spitals und die Lebenspartnerrente machen diese Versicherung überaus attraktiv.
Sachversicherung
Falls eines Nachts die Einbrecher die Tische leer räumen – die gesamte Infrastruktur Weg ist… Geht die Arbeit rasch weiter, dank der Unternehmenssachversicherung..
Niemand ist gefeit vor Feuer-, Unwetter-, Wasserschäden, Glas- und Einbruch. Damit Sie im Schadenfall nicht mit leeren Händen dastehen, übernimmt die Sachversicherung unkompliziert den materiellen Verlust, Ihre Ertragsausfälle, Mehr- sowie Räumungs- und Entsorgungskosten. Ihre Sachversicherung kommt im Schadenfall für die beschädigten Gegenstände und Apparaturen auf.
Versicherungsschutz
Wie der optimale Schutz für Ihr Unternehmen aussieht, legen Sie fest: Sie bestimmen den Leistungsumfang und den Wert Ihrer Güter.
Versicherbar sind:
- Waren wie z.B. Baumaterialien, Heilmittelpräparate, Kundendossiers, Halb- und Fertigfabrikate, Lebensmittel, Naturerzeugnisse, Fahrzeuge etc.
- Einrichtungen, inklusive Maschinen und technische Geräte, z.B. Bau- und Arbeitsmaschinen, Informatik-und Bürokommunikationsgeräte
- Geldwerte
- Ertragsausfälle und Mehrkosten aufgrund eines Sachschadens im eigenen Betrieb, an genutzten Gebäuden oder in einem Fremdbetrieb
- Räumungs- und Entsorgungskosten
- Personal- und Besuchereffekten
Kostenlos mitversichert
- Weltweit zirkulierende Gegenstände (z.B. Laptop auf einer Geschäftsreise) sind zu 10% der Versicherungssumme am Standort versichert
- Geldwerte bis CHF 5'000.- sind mitversichert
Gebäudeversicherung
Als Immobilienbesitzer haften Sie für Schäden an Dritten auf Ihrem Grundstück und bezahlen die Sachschäden. Solche Ereignisse kosten Sie ab sofort nur noch Ihre Nerven. Den Rest übernimmt die Gebäudeversicherung.
Gebäudehaftpflicht:
Versichert sind Schadensersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Haus- oder Grundeigentümer erhoben werden. Diese Ansprüche müssen im Zusammenhang mit dem Zustand oder Unterhalt des Gebäudes respektive des Grundstücks stehen. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schadensersatzforderungen durch Dritte auf oder lehnt unbegründete und übersetzte Ansprüche ab.
Gebäudesachversicherung:
Im Rahmen einer Gebäudesachversicherung sind folgende Versicherungsbausteine enthalten, die nach Bedarf kombiniert werden können:
- Feuerversicherung, die auch Elementarschäden einschliesst
- Wasserversicherung
- Erdbebenversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Glasbruchversicherung
- Ausfall Gebäudetechnik
- Erweiterte Deckung von Schäden durch böswillige Beschädigung, Vandalismus oder Nagetiere
Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Finanzielle Risiken einer Rechtsstreitigkeit einfach kalkulieren und das Recht auf Ihrer Seite haben – mit der Rechtsschutzversicherung.
Mit der Rechtsschutzversicherung für Unternehmen sparen Sie Zeit und Ärger. Widmen Sie sich unbesorgt Ihrem Kerngeschäft. Sei es bei Streitigkeiten mit dem Vermieter, wenn Ihre Versicherung nicht vertragsgemäss bezahlt oder wenn nach einem Unfall der Unfallverursacher seine Schuld bestreitet. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz und lässt sich durch Grund- und Zusatzmodule optimal auf die Risiken Ihres Unternehmens ausrichten.
Grundmodul:
- Betriebs-Rechtsschutz
Zusatzdeckung:
- Vermieter-Rechtsschutz
- Inkasso-Rechtsschutz
Berufliche Vorsorge
Mit der beruflichen Vorsorge ist die Zukunft planbar – auch bei unerwarteten Ereignissen. Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden deshalb die nötige Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder Tod.
Der Grundsatz und die Versicherungspflicht
Arbeitnehmende sind obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Unfallversicherung (UVG) unterstellt. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern. Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen die Einhaltung des Versicherungsobligatoriums. Im Übrigen sind für die Durchführung die jeweiligen Versicherungsorgane (Pensionskassen, Unfallversicherer) zuständig.
BVG Standardlösungen
Der BVG-Standardplan versichert den koordinierten Lohn nach BVG. Er ist der Lohnteil zwischen dem Koordinationsabzug und dem BVG-Maximallohn von CHF 83’520.–. Der Koordinationsabzug entspricht CHF 24’360.–. Somit beträgt der BVG-pflichtige Jahreslohn höchstens
CHF 59’160.–. Optional kann anstelle des BVG-Maximallohns das UVG-Maximum von CHF 126’000.– eingesetzt werden. Die Berücksichtigung von Beschäftigungsgraden der Teilzeitmitarbeiter für die Berechnung des koordinierten Lohns ist möglich. Mit diesen Vorsorgeplänen werden die Pensionskassenleistungen auf die Leistungen der ersten Säule abgestimmt.